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Was ist die EnEV 2014?
Seit 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft getreten. Sie ist ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesrepublik Deutschland und setzt eine neu gefasste EU-Richtlinie um. Der Fokus liegt hierbei auf den Anforderungen des Primärenergiebedarfs. Neben dem Wärmeschutz der Gebäudehülle werden weitere technische Daten berücksichtigt wie die Energieeffizienz der verwendeten Anlagetechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung).

Was folgt aus der Neuregelung?
Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss jeder Verkäufer und Vermieter bei der Vermarktung von Wohnimmobilien (Ausnahme: Gebäudedenkmäler) nun unter Angabe festgelegter Energiekennwerte erfolgen.

Pflichtangaben gemäß § 16a EnEV
Bei der Vermarktung von Immobilien (Verkauf und Vermietung) sind somit Veröffentlichungen in jeder Form kennzeichnungspflichtig – sei es in der Zeitung, im Internet, im Schaufenster oder beispielsweise auf dem Bauschild. Die Pflichtangaben sind dem Energiepass zu entnehmen.

Welche Auswirkungen hat die Unterlassung von Pflichtangaben?
Der Verkäufer beziehungsweise Vermieter ist in der Pflicht, auch wenn ein Immobilienmakler mit dem Inserat beauftragt wurde, dass in der Immobilienanzeige die Pflichtangaben enthalten und korrekt angegeben sind. Andernfalls wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, welche mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Die Bußgeldvorschrift trat zum 1. Mai 2015 in Kraft.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig.

Wann und wem muss der Energieausweis vorgelegt werden?
16 Abs. II S.1 EnEV 14 zu Folge muss spätestens bis zur Besichtigung, ob zur Neuvermietung oder zum Verkauf einer Immobilie, der Energieausweis dem jeweiligen Miet- oder Kaufinteressenten vorgelegt werden. Der Verordnungsgeber gibt vor, dass nach Vertragsschluss der Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich auszuhändigen ist. Eine bloße Einsicht ist nicht mehr ausreichend.

Sie benötigen einen Energieausweis?
Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich: Kontaktieren Sie mich

Wenn Sie Ihre Immobilie exklusiv über mosel side immobilien vermarkten, werden die Kosten übernommen.

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis, Reisepass oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten festzuhalten und zu digitalisieren. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.

Seit Mitte Juni 2014 gilt das Widerrufsrecht auch für Maklerverträge. Die EU hat hier die Verbraucherrichtlinie VRRL umgesetzt. Es sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden.

Ich nehme die Rechte meiner Kunden sehr ernst und halte mich an bestehende Gesetze. Ihnen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Ich bin verpflichtet, Sie darüber zu informieren und dies auch zu dokumentieren.

Was ist ein Maklervertrag?
Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Provision) zu zahlen. Der Vertragstyp ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 452 ff. geregelt. Maklerverträge bei mosel side immobilien sind ausschließlich in schriftlicher Form, was auch im § 656a BGB vom 23.12.2020 geregelt ist.

Was kostet ein Maklervertrag?
Der Maklervertrag an sich ist kostenfrei, da Makler auf Erfolgsbasis arbeiten. Erst wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt, wird eine Provision fällig.

Über alle neuen BGB – Vorschriften vom 23.12.2020 zur Maklerprovision berate ich Sie gerne: Kontaktieren Sie mich